Übersicht
Spezialisierungen
Wir beschränken uns als Anwältinnen auf wenige Spezialgebiete, um Ihnen als unseren Mandanten fundierte und hochwertige Beratung bieten zu können. Wir sind der Auffassung, dass Anwältinnen und Anwälte aufgrund der steigenden Gesetzesfülle nicht in jedem Rechtsgebiet umfassendes Wissen haben können.
Eine Spezialisierung bietet die Möglichkeit, das Rechtsgebiet vollständig zu erfassen und damit die auf dem gewählten Fachgebiet erforderliche Kompetenz zu besitzen.
Alle drei Partnerinnen der Kanzlei sind Fachanwältinnen:
Rechtsanwältin Hollberg ist Fachanwältin für Familienrecht und ausschließlich in diesem Bereich tätig.
Rechtsanwältin Wichmann ist Fachanwältin für Familienrecht und Fachanwältin für Medizinrecht.
Ebenso ist Rechtsanwältin Kohnke de Flores Fachanwältin für Familienrecht und setzt ihre weiteren Schwerpunkte ausschließlich im Erbrecht sowie im Arbeitsrecht.
Frau Kohnke de Flores hat im Erbrecht und im Arbeitsrecht die theoretische Fachanwaltsausbildung erfolgreich abgeschlossen. Des Weiteren verfügt Frau Kohnke de Flores über eine Ausbildung zur Mediatorin.
Auch Frau Rechtsanwältin Wichmann hat die theoretische Fachanwaltsausbildung im Arbeitsrecht erfolgreich abgeschlossen.
Fachanwälte absolvieren eine zusätzliche Prüfung und sind verpflichtet, sich regelmäßig fortzubilden und diese Fortbildungen in entsprechendem Umfang nachzuweisen. Das gewährleistet, dass wir uns stets auf dem neusten Stand der Rechtsprechung und Gesetzgebung befinden. So können wir Ihre Interessen bestmöglich vertreten.